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Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und seit 1990 schwerpunktmäßig neben dem Familienrecht im Arbeits-, Sozial-, Verkehrs- und Zivilrecht tätig.
Meine Kompetenz ergibt sich aus meiner langjährigen Berufserfahrung und ständigen Erweiterung meines Fachwissens durch Fortbildungsmaßnahmen.
Grundsatz meiner Kanzlei ist eine zeitnahe Terminvergabe, kompetente Beratung und Vertretung meiner Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten.
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